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Diesen Ausführungen liegen außer kommunikations- auch organisationswissenschaftliche, system- und regelungstheoretische Annahmen als Bezugsrahmen zugrunder. Einer solchen Fundierung bedarf es, sollen die Konstituenten von Medien-und Journalismusethik, d.h. der Verpflichtung des Medien- und Journalismushandelns auf sittlichen Prinzipien, nicht einmal mehr unter Verbandsrhetorik und sonstigen Leerformeln zugeschüttet werden. Zu diesen Konstituenten gehören nämlich ebenso bestimmte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, unter denen sich eine solche Ethik realisieren soll, wie die Medien-Organisationsrationalität und journalistische Routinen als ethikrelevante organisatorische bzw. berufskulturelle Strukturen. In diesen realisiert sich eine solche Ethik gemäß Regelhaftigkeiten der moralischen Selbstverpflichtung, wie sie eben von der Organisationswissenschaft und der Regelungstheorie erkannt worden sind. Nichts ist ja der wissenschaftlichen Erhellung von Medien und Journalisten abträglicher, als wenn diese isoliert betrachtet werden, als Sonderfall, wie sie sich selber gerne sehen, statt im Vergleich mit anderen Organisationen und Berufen. Und nur auf dieser Basis ist eine sachgerechte Abschätzung der Möglichkeiten und Grenzen ethischer Selbstverpflichtung von Journalisten und Medien überhaupt möglich.
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