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Im politischen, speziell entwicklungspolitischen ebenso wie im politologischen Diskurs der neunziger Jahre spielen Fragen der Demokratisierung eine herausgehobene Rolle. Das liegt zu einen daran, daß mit dem Ende des Ost-West-Konflikts demokratische Entwicklungen weltweit eher möglich wurden, zum anderen daran, daß Entwicklungspolitik neue Legitimation — neben ihrem Ausweis als Teilbereich einer globalen Sicherheitspolitik1 — sucht. Die aus dem Bundestag an die Bundesregierung gerichteten Anfragen, die sich auf die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte beziehen, lassen sich inzwischen kaum mehr übersehen.2 Die Bundesregierung selbst definierte in ihrem Weißbuch 1994 die weltweite Durchsetzung von Demokratie als zentrales nationales Interesse Deutschlands. Die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands wird demnach u.a. geleitet von folgendem Interesse und versucht demnach zu verwirklichen „die weltweite Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte und eine auf marktwirtschaftlichen Regeln basierende gerechte Wirtschaftsordnung; denn die Sicherheit der einzelnen Staaten ist nur in einem System globaler Sicherheit mit Frieden, Recht und Wohlergehen für alle gewährleistet.“3 Dieser Anspruch wurde zwar in Kommentaren als zumindest vollmundig kritisiert; er muß aber als Richtschnur für das konzertiert-kollektive Handeln im Rahmen deutscher Auslandshilfe angesehen werden.
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