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Die Arbeitsbeziehungen des öffentlichen Dienstes (im Folgenden ÖD) sind wie die der Privatwirtschaft „dualer“ Natur; sie sind allerdings durch relevante Besonderheiten gekennzeichnet (Keller/Henneberger 1999). Die beiden Ebenen sind formalrechtlich getrennt, weisen aber faktisch enge Beziehungen bzw. wechselseitige Abhängigkeiten auf. Auf der betrieblichen bzw. Dienststellenebene stellen Personalräte, die über eine eigenständige gesetzliche Grundlage in Form der Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern verfügen, das funktionale Äquivalent zu den Betriebsräten der Privatwirtschaft dar (Keller/Schnell 2003, 2005). Auf der überbetrieblich-sektoralen Ebene bestehen auf Seiten der Arbeitnehmer Gewerkschaften und Interessenverbände, deren Dachverbände der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Deutsche Beamtenbund (DBB) sind. Die Informationen und Kenntnisse über Arbeitgeber(verbände) als korporative Akteure der Arbeitsbeziehungen sind nach wie vor lückenhaft, was u. a. auf deren defensive Informationspolitik und mangelnde Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen ist. Auch die seit den frühen 1990er Jahren intensiv geführte Diskussion um die Einführung neuer Steuerungsmodelle bzw. eines New Public Management (Naschold/Bogumil 2000) hat diese Wissenslücke nicht beseitigt.
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