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Es liegt in der Natur von Beratung, dass sie eine heikle soziale Beziehung darstellt. Beratung fällt unter den Typus der „principal-agent“-Beziehung (Moe 1984; Ebers/Gotsch 1993: 203–216; Braun 1993), wobei der Berater als „Agent“ eine vereinbarte Leistung für seinen „Prinzipal“ — den Beratenen -erfüllen soll. Die Leistung besteht in dem Wissen, das der Berater dem. Beratenen vermittelt. Ersterer besitzt in der betreffenden Angelegenheit einen Wissensvorsprung — und daher bleibt dem Beratenen nichts anderes übrig, als dem Berater zu vertrauen, um die Beratungsleistung nutzen zu können. Und warum sollte der Berater dies nicht um des eigenen Vorteils willen ausnutzen? Er könnte sich keine sonderliche Mühe geben, weil der Beratene dies ja ohnehin nicht merkt. Der Berater könnte dem Beratenen nach dem Munde reden, was dieser mit üppigen Honoraren belohnt. Die Beratung könnte darauf hinaus laufen, dass der Beratene in eine dauerhafte Abhängigkeit vom Berater hineingezogen wird. Oder — um die Ecke gedacht — der Berater empfiehlt dem Beratenen, es sei in dessen wohlverstandenen Eigeninteresse, einen Dritten zu begünstigen, der anschließend gemeinsame Kasse mit dem Berater macht. Dies sind nur einige der Möglichkeiten, das Vertrauen des Beratenen zu mißbrauchen; und die Vorkehrungen dagegen — von Beraterethik bis zur Beraterkonkurrenz — sind allesamt keine Patentlösungen.1
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