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Am 1. Januar 1958 traten die Römischen Verträge in Kraft, in denen die Beneluxländer, Italien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland die Angleichung ihrer nationalen Wirtschaftspolitiken und die schrittweise Einführung eines Gemeinsamen Marktes vereinbarten. Mit diesem Vertrag setzten die Gründungsmitglieder der EWG das Bemühen um eine wirtschaftliche Kooperation fort, das sie bereits sechs Jahre zuvor im begrenzten Rahmen der Montanunion in Angriff genommen hatten. Mit der Einrichtimg eines europäischen Binnenmarktes zum Jahresbeginn 1993 trat der Integrationsprozeß in eine neue Phase ein. Die Jahre zwischen den ersten Schritten auf dem Weg zu einem europäischen Wirtschaftsraum und der Etablierung des gemeinsamen Marktes waren durch eine Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft um neue Mitgliedsländer, durch eine Einbeziehung immer neuer Politikfelder in den Integrationsprozeß und durch die Bildung neuer Institutionen charakterisiert, die das Fortschreiten des Integrationsprozesses politisch abstützen sollten. Hrbek (1991: 128) beschreibt das EG-System als „das wichtigste Ergebnis des westeuropäischen Integrationsprozesses.
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