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ZusammenfassungDer Informationsstand eines Subjektes ist durch seinen Entscheidungsraum gegeben. In ihm ist das gesamte, durch Wahrnehmung, Information, Lernen und Denken (1) bestimmte, entscheidungsrelevante Wissen des Subjektes enthalten. Das Sammeln und Verarbeiten von Informationen ist daher auf die Ermittlung des Entscheidungsraumes gerichtet. Wie wir im Kapitel 1 gesehen haben, sind zur Ermittlung des Entscheidungsraumes selbst Entscheidungen über Informationsmittel, Methoden, Quellen, Beobachtungszeitpunkte und dergleichen erforderlich, die ihrerseits einen gewissermaßen vorgelagerten Entscheidungsraum erfordern, der wiederum ermittelt werden muß, also selbst wieder vorgelagerte Entscheidungsräume besitzt, und so fort. “Das sieht nach einer unendlichen Hierarchie von Informationsentscheidungen aus, die nur abgeschnitten werden kann, wenn man von einem irgendwie gegebenen Informations stand (Entscheidungsraum L. S.) ausgeht, sei dieser noch so rudimentär und unbedeutend” (2). So wie wir quasi axiomatisch festlegen müssen, daß Ziele existieren, gleichgültig wie sie entstanden sind, so müssen wir auch hier davon ausgehen, daß die Subjekte einen gewissen Grundentscheidungsraum, also einen gewissen Mindestinformations- stand besitzen, der nicht ermittelt wird, sondern auf für uns ungeklärte Weise zustande gekommen ist und existiert.
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