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Kostenrechnung läßt sich sowohl in funktionaler als auch instrumentaler und institutionaler Sicht begrifflich kennzeichnen. Unter funktionalem Aspekt definiert man Kostenrechnung als eine Verrichtung, welche der Bereitstellung von Informationen über sachzielbezogene, bewertete Güterverbräuche dient. In instrumentalem Sinne ist die Kostenrechnung ein Informationsgenerator (Informationsinstrument), der einen spezifischen, strukturellen Aufbau (Kalkülstruktur) besitzt und die Aufgabe hat, nach festgelegten Regeln (Deduktions- oder Transformationsregeln) quantitative, auf bestimmte Entscheidungen und andere Anwendungen bezogene Informationen herzuleiten. Dagegen ist Kostenrechnung unter institutionalem Aspekt als organisatorische Einheit (Stelle, Abteilung, Bereich) der Unternehmung mit der oben beschriebenen Aufgabe der Informationsbereitstellung aufzufassen.
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