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Qualifizierte Opferhilfe ist zu einem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialer Arbeit geworden. Als Profession leistet Soziale Arbeit spezifische Beiträge zu Prävention, Bewältigung und Lösung sozialer Probleme. Sie ist der Menschenwürde verpflichtet und an Rechtswahrung und Rechtsverwirklichung orientiert. Opfer einer Straf- bzw. Gewalttat zu werden, stellt ein soziales und gesundheitliches Problem mit weithin unterschätzter Tragweite dar. Opferhilfe leistet einen Beitrag zur Bewältigung der damit einhergehenden Verletzungen und Schäden sowie zum Schutz bedeutsamer menschlicher Werte. Dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (GG Artikel 20) folgend, lässt sich ein direkter Anspruch von Opfern auf professionelle Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation ableiten. Dennoch ist Opferhilfe in Deutschland auf weiten Strecken mit privaten Einrichtungen verbunden, die Opferberatung in erster Linie mit fortgebildeten Laien ehrenamtlich durchführen.
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