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Gegen die frühere Tendenz in der Jugendhilfe, gesellschaftliche Problemgruppen, insbesondere Arme und Benachteiligte, reaktiv zu erfassen und auszugrenzen, hat sich das moderne Hilfesystem zu einem demokratischen, vielfältigen Dienstleistungsangebot entwickelt. Demgegenüber charakterisierte obrigkeitliche Kontrolle des Jugendamtes auch noch die Vorschriften des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG). Die damit verbundenen Handlungsmerkmale: Fürsorge, Kontrolle, Bevormundung und staatliche Eingriffe in Familien, haben sich mit dem KJHG seit 1991 grundlegend geändert. Jugendhilfe versteht sich nunmehr generell als unterstützend, helfend, beratend und bürgerfreundlich.
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