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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden im Zuge des Neuaufbaus des Wirtschaftslebens zunächst Tarifvereinbarungen ohne rechtliche Kodifizierung abgeschlossen, bald darauf aber Bemühungen zur Herstellung rechtlicher Rahmenbedingungen angestellt.1 Danach konnte sich ein „Bedürfnis nach einer geschriebenen Ordnung, nach positiv rechtlicher Grundlage“,2 deshalb durchsetzen, weü der repräsentativen parlamentarischen Demokratie im politischen Bereich eine wirtschaftlich-soziale Selbstverwaltung verbindlich an die Seite gestellt werden sollte. Hierbei sollte der tarifvertraglichen Regelung eine besondere Bedeutung zukommen: Der Tarifvertrag ist nicht nur sozial- und wirtschaftspolitisch von großer Bedeutung, vielmehr verdient er auch Beachtung als grundlegende Erscheinungsform einer volkstümlichen Demokratie, die von unten nach oben wächst... Gerade im gegenwärtigen Augenblick erscheint es geboten, eine solche rechtliche Untermauerung des Tarifvertrags zu schaffen, damit die beginnende Neuentwicklung des Tarifvertragswesens von vornherein auf eine gesunde Basis gestellt wird und die Tarifordnungen aus der Zeit des Nationalsozialismus sicher und schnell überwunden werden können.
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