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Traditionell nehmen kommunale Betriebe Aufgaben der „Daseinsvorsorge“ wahr, die je nach ihrem Inhalt heute in der Sprache der Europäischen Union als „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ oder als „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ in Erscheinung treten. Obwohl die Europäische Union sich in der Privatisierungsdiskussion neutral verhält und Privatisierungen öffentlicher Unternehmen ebenso wenig vorschreibt wie umgekehrt die Erfüllung bestimmter Aufgaben der Daseinsvorsorge durch Staat oder Kommunen, haben die fiskalischen Nöte der Städte und Gemeinden, die Liberalisierung der meisten Versorgungsmärkte und der dadurch ausgelöste Wettbewerbsdruck sowie das neue politische Leitbild von der „Gewährleistungsverantwortung“ des Staates in öffentlich-privater Partnerschaft die institutionellen Formen der kommunalen Daseinsvorsorge gravierend verändert. Dieser Wandel erfasst die Breite der Felder, in denen kommunale Unternehmen tätig sind, ebenso wie die Ausgliederung und Verselbständigung öffentlicher Aufgabenbereiche, den Wandel der Organisations- und Rechtsformen kommunaler Betriebe und reicht bis zu einem vollständigen Rückzug der Kommunen aus wirtschaftlichen Beteiligungen auf dem Wege der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Unter den Herausforderungen des demografischen Wandels, denen die Städte und Gemeinden heute und in naher Zukunft gegenüberstehen, erhebt sich erneut und erst recht die Frage, ob der eingeschlagene Weg der Verwaltungsmodernisierung sich als richtig erweist.
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