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Eisenstadt (1965) hat die Vorstellung in die soziologische Theorie eingeführt, dass Alterskategorien keine natürlichen Größen seien, sondern ein Produkt sozialer Prozesse: eine gesellschaftliche Leistung der Alterskategorisierung. Auf der Grundlage ihres biologischen Alters werden den Individuen bestimmte Rechte und Pflichten zugeteilt. Bedürfnisse und Fähigkeiten, die diese Verteilung begründen und rechtfertigen, werden ihnen zugeschrieben. Das impliziert eine unterschiedliche Bewertung der Angehörigen (so geschaffener) verschiedener Gruppen, und dies ist nach Eisenstadt relevant für den Sozialisationsprozess. Dass der Erwachsene„… als erfahrener, weiser und besser beschrieben (wird), als ein Sinnbild moralischer Tugenden, die das Kind erst noch lernen muss“ (1965: 53), verleiht ihm Autorität und begünstigt, dass das Kind von ihm lernt. Damit ist auch bereits angesprochen, dass die Alterskategorisierung die darin enthaltenen einzelnen Kategorien in einem komplementären generationalen Arrangement verknüpft. Dies trifft in besonderem Maße zu, wenn auf die kategoriale Unterteilung „Kind versus Erwachsener“ Bezug genommen wird. Es impliziert, dass die Fassung der Kategorie „Kind“ prinzipiell alle Gesellschaftsmitglieder deflniniert.
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