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„Die weitverbreitete Auffassung, Demokratie bedeute Herrschaft der öffentlichen Meinung, ist eine jener schrecklichen Vereinfachungen, die nur allzu geeignet ist, das Verständnis für die öffentliche Meinung zu erschweren und die Mißverständnisse über die Demokratie zu vertiefen.“ (Fraenkel 1968, 141) Zwar gehört es inzwischen zu den verfassungsrechtlich und politisch unbestrittenen Essentials, daß die öffentliche Meinung „einen unentbehrlichen und maßgeblichen Faktor in der politischen Willensbildung aller freiheitlichen Demokratien darstellt“ (ders., 152; vgl. Hesse 1991, 160–164), die „Grundentscheidungen für Volkssouveränität und freie Kommunikation“ (Berka 1986, 26) im demokratischen Verfassungsstaat zwingend miteinander verschränkt sind. Die Vorstellung allerdings, in der öffentlichen Meinung manifestiere sich jeweils der Gemeinwille, dessen Realisierung den Wesensgehalt der Politik ausmache, hat bereits Ernst Fraenkel zu Recht als unzutreffend zurückgewiesen. Sie verkennt nicht nur den „Doppelcharakter politischer Öffentlichkeit“ (Sarcinelli 1993a, S. 377) in der modernen parteienstaatlich geprägten Wettbewerbsdemokratie, in der sich nicht nur nicht automatisch Meinungen und Wünsche des Volkes manifestieren, sondern die wesentlich auch ein Produkt aktiver Meinungspflege ist.
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