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Die gegenwärtige Diskussion urn die Entschädigung von Zwangsarbeitern, die während des Herrschaft der Nationalsozialisten von deutschen Firmen ausgebeutet wurden, hat eine ganze Reihe von wichtigen wirtschaftsethischen Problemen aufgeworfen. So etwa die Frage nach der Berechtigung dieser Forderung im Hinblick auf die vergangene Zeit und im Hinblick auf die zum größten Teil nicht mehr lebenden individuellen Akteure der damals involvierten Unternehmen. Auf einer rein tugendethischen Basis sind solche Problemstellungen wohl kaum noch zu bearbeiten, da der Sache nach hier kollektive Akteure oder Korporationen und gerade nicht Individuen juristisch und moralisch verantwortlich gehalten werden. Mehr noch: Moralische Zurechnung kann hier überhaupt nur noch auf kollektive Akteure gelingen, und zwar nicht nur aus biologischen Gründen. Es ist die Kombination von Dauerhaftigkeit und Verfasstheit von Organisationen, die dazu gemeinsam die Voraussetzungen bilden. Erst eine solche Perspektive erlaubt es zu erkennen, dass dieser Vorgang für moderne Gesellschaften durchaus kein Novum bedeutet. Kinderarbeit, Entwicklungshilfe oder Menschenrechte, es existieren in der globalisierten Welt offensichtlich immer mehr moralische Fragen, für die den Unternehmen und gerade nicht den individuellen Akteuren der Wirtschaft Lösungskompetenz und damit verknüpft auch Verantwortung zugerechnet wird. Spitz formuliert: Die Zurechenbarkeit auf kollektive moralische Akteure wird mehr und mehr zur Bedingung der Möglichkeit moralischer Diskurse in modemen Gesellschaften.
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