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Verdächtig leicht läßt sich zeigen, daß die sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Mitbestimmung häufig in praktischer Absicht erfolgt: mehrere bemerkenswerte Studien zur Mitbestimmung wurden ausgelöst durch Aufträge interessierter Parteien an die Sozialforscher. Das galt schon für die erste Nachkriegs-Studie, die anfangs der fünfziger Jahre von Theo Pirker und anderen in Werken der deutschen Eisen- und Stahlindustrie durchgeführt wurde1. Diese Untersuchung war in Auftrag gegeben worden von dem Wirtschaftswissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften, und ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht durch die Gesellschaft für soziale Betriebspraxis. Zur gleichen Zeit untersuchte das Institut für Sozialforschung an der Universität Frankfurt im Auftrag der Mannesmann AG das Betriebsklima dieses Unternehmens; vier von den fünf untersuchten Werken waren der Mitbestimmungsregelung unterworfen2. Im Jahre 1958 wurde Ralf Dahrendorf von dem bereits genannten Wirtschaftswissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften beauftragt, die drei größten Untersuchungen der Mitbestimmung, die bis dahin zustande gekommen waren, auf ihren Ertrag zu begutachten. Dahrendorf ergänzte sein Gutachten nicht nur um eine Stellungnahme zu der seinerzeit zusätzlich erscheinenden Arbeit von Otto Neuloh 3, sondern ging außerdem auf „gelöste, ungelöste und ungestellte Fragen“ in der Mitbestimmungsforschung ein4. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes von 1951 vergab die Hans-Böckler-Gesellschaft e. V. einen Auftrag an das Institut für Selbsthilfe und Sozialforschung zu einer Zwischenbilanz der Mitbestimmung5.
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