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Nach herkömmlicher Auffassung besteht die Aufgabe des Kapitalmarktrechts darin, institutionelle Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Agency-Probleme von Finanzierungsbeziehungen verringern. Aus der Perspektive des Public Choice-Ansatzes ist freilich gerade nicht zu erwarten, daß Gesetzgebung und Rechtsprechung die ihnen gestellte Aufgabe erfüllen. Die Verwalter der Konzernkassen werden die ihnen anvertrauten Mittel nutzen, um die Gestaltung des Kapitalmarktrechts so zu beeinflussen, daß sie der Kontrolle durch die Anteilseigner möglichst weitgehend entzogen sind. Für den Rechts-politiker bietet die Vergrößerung der Agency-Probleme von Finanzierungsbeziehungen die Chance, den Managern von Großunternehmen als Preis für deren Befreiung von den Kontrollmechanismen des Kapitalmarkts Beiträge zur Befriedigung bestimmter Wählerkreise abzuverlangen, die von den Aktionären bezahlt werden müssen. Vor diesem politökonomischen Hintergrund werden ausgewählte Fehlentwicklungen am deutschen Kapitalmarkt analysiert und die Interessenverflechtungen des hierfür verantwortlichen Personenkreises aufgehellt.
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