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Zusammenfassung»Weil ich meine meisten Arbeiten für gewisse Personen und fürs Publikum habe machen müssen, bin ich dadurch allezeit mehr gebunden gewesen, als bey den wenigen Stücken, welche ich bloß für mich selbst verfertigt habe. Ich habe sogar bisweilen lächerlichen Vorschriften folgen müssen; indessen kann es seyn, daß dergleichen nicht eben angenehme Umstände mein Genie zu gewissen Erfindungen aufgefodert haben, worauf ich vielleicht ausserdem nicht würde gefallen seyn« (Burney III, 208). Eine solche Charakterisierung des eigenen Schaffens wird man vergeblich bei einem Komponisten vor C. Ph. E. B. suchen. Noch für seinen großen Vater war es eine Selbstverständlichkeit gewesen, daß die Profession eines Komponisten darin bestand, nicht »für sich selbst«, sondern entweder für Anlässe zu schreiben, die sich aus seiner Anstellung ergaben, oder aber den Wünschen seines Dienstherren oder seines Auftraggebers hinsichtlich neuer Kompositionen zu entsprechen. Daß innerhalb einer Generation die Idee aufkam, das »Genie« eines Komponisten werde durch derartige Fremdbestimmung häufig in seiner Entfaltung behindert, der Künstler müsse sich bisweilen »lächerliche«, d. h. seiner hohen künstlerischen Aufgabe unangemessene Zumutungen gefallen lassen, beleuchtet schlaglichtartig die Situation in der Musik zwischen etwa 1740 und 1780, der Hauptschaffensperiode C. Ph. E. B.s. Zugleich wird damit der Gegensatz deutlich, den die veränderten Umstände zwischen dem Selbstbewußtsein der Komponisten der Generation von 1685 (dem Geburtsjahr J. S. B.s) und 1714 (demjenigen seines zweiten Sohnes) hervorgerufen hatten.
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