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Interessengruppen gelten in Demokratien neben den Parteien als die wichtigsten Vermittler politischer Forderungen zwischen Gesellschaft und Staat. Durch die Artikulation von Gruppeninteressen und deren Einbringen in Entscheidungsprozesse können Verbände zur Integration einer Gesellschaft und zur Stärkung von Loyalitätsbindungen gegenüber dem politischen System beitragen — die Systemtheorie spricht in diesem Zusammenhang von einer Stärkung der spezifischen und diffusen Unterstützung des politischen Systems (Easton). Die Funktionen von Interessengruppen — und dies gilt in kapitalistischen Industriegesellschaften vor allem für die Verbände von Arbeit und Kapital — werden auch unter dem Oberbegriff der „Staatsentlastung“ thematisiert: Durch die Mäßigung von Gruppeninteressen, die Regulierung von sozialen Konflikten und die Herstellung von Konsens bis hin zur tripartistischen Konzertierung zwischen Arbeit, Kapital und Staat können Gewerkschaften und Unternehmerverbände den Staat vor Überforderung schützen und die Rationalität von Regierungsentscheidungen erhöhen. Von Interessengruppen kann aber auch ein erhebliches Störpotential ausgehen, dessen potentielle Auswirkungen von einer erschwerten Regierbarkeit bis zur Bedrohung der Systemstabilität reichen.
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