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Ob und in welchem Ausmaß eine Person Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, bemisst sich nach der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, in der sie lebt. Die Beratung und Vermittlung in den Jobcentern steht vor der Aufgabe, sowohl der Einzelperson gerecht zu werden als auch die Bedarfsgemeinschaft miteinzubeziehen. Unsere Studie untersucht, wie Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen, wenn sie einzelne Personen beraten und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen.
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