Das Recht reguliert die Gesellschaft, indem es sich selbst reguliert. Auf diese Kurzformel müßte man unsere Thematik in Abwandlung eines bekannten Satzes von Jean Piaget bringen (“Intelligenz organisiert die Welt, indem sie sich selbst organisiert”, (1937)). Sie gäbe die Antwort auf die Frage, wie Rechtsetzung, insbesondere Gesetzgebung, sich auf die merkwürdigen Sozialphänomene einlassen kann, die heute unter Begriffen wie Systemautonomie, basale Zirkularität, Selbstreferenz und Autopoiese eine beträchtliche Faszination ausüben. Daß gesellschaftliche Autonomie die Gesetzgebung vor gravierende Probleme stellt, ist gewiß nicht neu. Schließlich waren schon vor 170 Jahren “still wirkende Kräfte” am Werke — heute würden wir weniger romantisierend von der Autonomie sozio-kultureller Evolution sprechen —, die der damaligen Zeit “den Beruf für Gesetzgebung” verdarben. Ebensowenig neu wäre es und dazu ziemlich reizlos, die Neologismen von Selbstreferenz und Autopoiese als Ersatz für alte, schon verbrauchte Kampfbegriffe einzusetzen, um zum x-ten Male Gesetzgebungswahn, Staatsaktivismus und interventionistischen Konstruktivismus im Ganzen zu diskreditieren.
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