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ZusammenfassungDer Begriff Öffentlichkeit ist erst im 18. Jahrhundert aus dem Adjektiv öffentlich gebildet worden (zur Begriffsgeschichte vgl. Hölscher 1979). Die dann erfolgte schnelle Karriere des Begriffs,sowohl in der politischen Kommunikation als auch in der politischen Philosophie, hängt eng mit gesellschaftlichen Strukturveränderungen und Demokratisierungsprozessen zusammen: Die Vorstellungen, dass jeder einzelne Bürger als freier Bürger sich eine Meinung über die staatlichen Angelegenheiten bilden kann und soll, und dass politische Herrschaft von den Willensbekundungen der Bürger abhängig und durch sie legitimierbar ist, bilden die Voraussetzungen für die Entfaltung des Begriffs Öffentlichkeit. Dabei bleibt der Begriff selbst relativ unbestimmt. Zum einen werden mit Öffentlichkeit die aggregierten Meinungen der Bürger einer Gesellschaft bezeichnet, zum anderen meint Öffentlichkeit ein wie immer auch genau zu bestimmendes Kollektiv, das gleichsam der Souverän politischer Entscheidungen sein soll. Immer aber hat der Begriff nicht nur eine deskriptive, sondern auch eine normative Bedeutung. Ihm haftet von Beginn an der aufklärerische Impetus einer Vorstellung einer normativ richtigen Öffentlichkeit an: Politische Entscheidungsfindungen sollen für die Allgemeinheit transparent sein, sie sollen durch Diskussion und Argumentation der Bürger hergestellt und nicht durch absolutistische Beschlussfassung festgelegt werden.
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