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Der Begriff „Öffentlichkeit“ist unauflösbar mit politisch-rechtlichen, sozialintegrativen und deliberativen Ansprüchen verbunden. Aus diesen Ansprüchen leiten sich die Forderungen an die Bedingungen und Formen öffentlicher Kommunikation ab, und durch sie unterscheiden sich publizistische Produkte von anderen Waren und Dienstleistungen. Diese Einbettung des Öffentlichkeitsbegriffs in die zentralen Norm- und Werthorizonte der Moderne lässt sich in allen Öffentlichkeitstheorien feststellen. Deshalb ist zunächst eine Skizze der normativen Prämissen des modernen Öffentlichkeitsverständnisses erforderlich. Diese hat Immanuel Kant in seinem universalistischen Vernunfts- und Tugendbegriff zusammengefasst. Mit Vernunft und Tugend als Voraussetzung des „Austritts aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“(Kant 1912: 36) ist auf eine öffentliche Sphäre verwiesen, in der das freie Räsonnement beides hervorbringt. Diese deliberativ entstehende Vernunft wirkt sich auf zwei Seiten hin aus: Zum einen sorgt sie für die Mündigkeit der Staatsbürger und versetzt sie qua eigenes Denkvermögen in die Lage, zu theoretischen und praktischen Einsichten zu gelangen, die auf prinzipielle Weise an das Denkvermögen der anderen Staatsbürger anschlussfähig sind. Zum anderen sind Vernunft und Tugend Voraussetzung der Gesellschaftsfähigkeit des Menschen. Gerade weil das Räsonnement Universalistisches hervorbringt, können sich die Menschen auf das Allgemeingültige einigen — so die rationalistische Utopie der Aufklärungsphilosophie. Soziale Integration ist damit gleichzeitig das Produkt wie auch ein Akt der Vernunft.
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