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Die Schweiz ist jenes kontinentaleuropäische Land mit der längsten ununterbrochenen demokratischen Tradition — zumindest als Demokratie der Schweizer Männer1. Mit der Gründung des modernen Schweizer Staates und der Einführung der Demokratie 1848 war auch die Handels- und Gewerbefreiheit sowie die Koalitionsfreiheit verbunden. Die Koalitionsfreiheit wurde gewährt, bevor die Arbeiterschaft die ersten nationalen, gewerkschaftlichen Organisationsformen entwickelt hatte. Einschränkungen der Streikfreiheit existierten jedoch noch lange im Zivilrecht. Streikführer wurden bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts häufig strafrechtlich belangt. Erst anläßlich der Revision von 1999 wurde das Streikrecht explizit in die Verfassung aufgenommen und auch das Koalitionsrecht präziser gefaßt. Es gibt kein Verbandsrecht in der Schweiz. Rechtlich unterstehen Verbände dem Privatrecht.
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