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Bevor wir in eine Erörterung der Grundlagen der Grenz-Plankostenrechnung (Direct Costing) eintreten, sei es erlaubt, kurz einige grundsätzliche Ausführungen zu den Begriffen zu machen, damit die spätere Verständigung erleichtert wird. Als Fixkosten bezeichnen wir die Kosten, die in einem Betrieb bzw. in einer Kostenstelle bei einem Beschäftigungsgrad von 0% noch entstehen, wenn die Betriebsbereitschaft aufrechterhalten werden soll. Diese Fixkosten nennen wir Leerkosten. Diesen von Bredt geprägten Begriff, den auch Gutenberg1) verwandt hat, benutzen wir deshalb, weil nun einmal der Begriff der Leerkosten für den Betriebsmann, der ihn ja verstehen muß, eindeutiger und verständlicher ist, als der Begriff der fixen Kosten. Leerkosten sind die Kosten, die bei Leerlauf, bei Leerstehen des Betriebes anfallen. Die beim Arbeiten des Betriebs entstehenden Kosten nennen wir Arbeitskosten. Es werden also fixe Gemeinkoten mit Leerkosten, proportionale Gemeinkosten grundsätzlich mit Arbeitskosten bezeichnet.
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