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ZusammenfassungDas Begriffspaar „Kriminalität und Ungleichheit“ bildet einen klassischen Zugang zu der soziologischen Analyse von Verbrechen und Strafe mit einer sehr langen Geschichte und andauernden Brisanz (Hagan/Peterson 1995; Karstedt 1996; Ludwig-Mayerhofer 2000; Scherr 2010). Eine wichtige Dimension dieser Verbindung betrifft die Annahme, dass Tatverdächtige im Strafrechtssystem aufgrund ihrer Schichtzugehörigkeit oder ihrer ethnischen Herkunft ungleich und damit diskriminierend behandelt werden. In den 1960er und 1970er Jahren wurde diese Fragestellung der Selektivität und Diskriminierung der strafrechtlichen Sozialkontrolle erstmals in den Vordergrund der Kriminalsoziologie gerückt. Ging es dabei zunächst fast ausschließlich um die soziale Schichtzugehörigkeit als Diskriminierungsmerkmal, so wandelte sich die Perspektive in dem Maße, in dem die deutsche Gesellschaft durch die Immigration von „Gastarbeitern“ und anderen allochthonen Bevölkerungsgruppen zu einem Einwanderungsland wurde, hin zu der heute vorherrschenden Frage nach Diskriminierungen aufgrund ethnischer Zuschreibungen.
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