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Die akute Finanzmisere der Kommunen hat sicherlich das Nachdenken über neue Formen der Kommunalverwaltung beschleunigt und Ansätze der „lean administration” und der Privatisierung vormals öffentlicher Leistungen zusätzlich in Gang gebracht. Die Gefahr ist dabei, daß die Politik angesichts der einseitigen betriebswirtschaftlichen Modernisierung der öffentlichen Verwaltung auf der Strecke bleibt. Der Umfang und die Art der öffentlichen Dienstleistungen müssen jedoch — auch auf lokaler Ebene — Gegenstand von politischen Auseinandersetzungen bleiben. Präferenzen der politischen Intervention, öffentliche Dienstleistungen und „kollektiver Konsum” auf der Basis „politischer Produktion” (Grauhan 1975) sollten nicht aus dem öffentlichen Diskurs herausfallen. Eine effiziente „lean administration” darf erst nach diesem Diskurs Einzug in die Rathäuser und öffentlichen Verwaltungen halten und nicht vor Festlegung der erforderlichen und gewünschten öffentlichen Aufgabenwahrnehmung und Daseinsvorsorge. In noch stärkerem Maße drohen Privatisierungen wichtiger politische Felder — auch im Zuge der Durchsetzung des marktliberalen Credos — den demokratischen Entscheidungsbereich zu verlassen. Auf diese Weise können ehemals wichtige Felder der Politik zur Privatsache gewinnwirtschaftlich orientierter Betreiber werden. Allerdings muß die Übernahme von Aufgaben durch Betriebe und Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) nicht per se abträglich sein, nur weil deren Tätigkeiten nicht demokratisch legitimiert sind. In vielen Politikfeldern haben gerade „Quangos” (Quasi-autonome Nicht-Regierungs-Organisationen) durch Einbindung von Aktivbürgern und von Sozialkapital wichtige Innovationen und soziale Aufgaben gegenüber Randgruppen vorangebracht. Wichtig ist also der output bzw. Bearbeitung eines policy-Bereichs, obwohl die Sicherung der Partizipationschancen für alle Betroffenen und auch der Einfluß durch die gewählten politischen Repräsentanten auch hier wünschenswert und demokratieverträglicher wäre. Ähnliches gilt für private Unternehmen in öffentlicher Regie, wie dies vielfach bei Stadtwerken der Fall ist. Von daher reicht es nicht aus, lediglich den Tatbestand von „Entkommunalisierung” oder „Privatisierung” festzustellen, sondern darüber hinaus nach dem weiterhin bestehenden gesellschaftlichen und politischen Einflüsse zu fragen. Wenn sich allerdings hinter der Privatisierung eine Übertragung vormals öffentlicher Aufgaben an gewinnwirtschaftliche Unternehmen verbirgt, ist die Gefährdung der sozialen Belange der Dienstleistung nicht auszuschließen.
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