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Der »Ständige Rat für die internationale Zusammenarbeit der Komponisten« (im Folgenden: »Ständiger Rat«) entstand auf Richard Strauss’ Initiative im Jahr 1934. Schon während der Bayreuther Festspiele 1933 hatte er Hitler vorgeschlagen, wirksame Gesetze zu schaffen, die »wertvolle Kunstwerke« gegen ihre »Verschandelung« — etwa durch Arrangements für Kurkapellen — durch »gewissenslose Bearbeiter und Ausbeuter« schützen sollten (Splitt 1987, 190). Solche Gesetze sollten allerdings nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa gelten, um zu vermeiden, so Kurt Atterbergs Begründung, dass ein Werk auch außerhalb des Reiches gegen den Willen des Urhebers ungehindert »modernisiert« werden konnte (Atterberg 1934). Um internationale Gesetze schaffen zu können, brauchte man jedoch ein Gremium, das sie vorbereitete. Mit Unterstützung des NS-Regimes konnte Strauss noch im gleichen Jahr seinen Wunsch verwirklichen. Nachdem er eine Reihe von Kollegen (Frauen waren nicht dabei) aus verschiedenen Ländern persönlich zur Mitarbeit eingeladen hatte, wurde der Ständige Rat am 6.
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