Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 11. November 2025, dass die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne rechtmäßig ist. Das Urteil überraschte viele, da das EU-Parlament und der EU-Ministerrat – so argumentierten Dänemark in seiner Klage und der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen – gemäß Artikel 153 (5) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) keine EU-Gesetze in den Bereichen Arbeitsentgelt und Koalitionsrecht verabschieden dürfen (siehe express 2-3/2025, S. 16).
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