Am 5. März freuten sich Gewerkschaften und Spitex-Mitarbeitende über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg: Firmen, die ihre Angestellten besser bezahlen als die Konkurrenz, dürfen bei der Erteilung von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden. Zu diesem Urteil kam es, weil der spanische Verband der Dienstleistungsunternehmen für Pflegebedürftige das baskische Städtchen Ortuella verklagt hatte. Ortuella hatte in ihren Vergabekriterien für Spitex-Dienstleistungen Firmen belohnt, die ihre Angestellten besser bezahlen wollten als im Branchenvertrag vorgesehen. Die Firma, die den Zuschlag erhielt, musste zudem die höheren Löhne auch in einem Vertrag mit den Gewerkschaften verankern.
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