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„Kann das Publikum wollen?“fragte einst Theodor W. Adorno (1963a: 55) und traf damit den Kern des Problems, das hier zur Erörterung ansteht: Ist das Publikum fähig, in eigener Sache über journalistische Leistungen zu entscheiden, oder sollte diese Befugnis an Experten delegiert werden? Ist also eine autonome oder eine repräsentative Medienbewertung vorzuziehen? Wir verfugen heute über ein Mischsystem der Medienbewertung und -beeinflussung: Das Publikum manifestiert seinen Willen durch das Nutzungsverhalten oder durch die Artikulation einzelner Mitglieder über Feedbackschleifen an die Medien oder in förmlichen Befragungen. Darüber hinaus stellen weitere „Normquellen“(Saxer/Kull o.J.: 50) oder „Relevanzattributoren“(Schatz/Schulz 1992: 698) Forderungen an die Medien: Juristen, Politiker, Funktionseliten, Medienbesitzer, sonstige Interessengruppen, nicht zuletzt Journalisten. Sie berufen sich zumeist, wenigstens in ihren öffentlichen Äußerungen, auf das Publikums- oder Gemeinwohl. Nachfolgend werden beide Strategien der Bewertung journalistischer Leistungen diskutiert. Abschließend soll skizziert werden, wie von einem repräsentativen, wissenschaftlichen Standpunkt aus Medien kritisiert werden können, ohne daß dabei das Publikum aus den Augen verloren geht.1
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