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Die Frage nach der Integrationsfunktion der Massenmedien gehört ohne Übertreibung zu den „großen Fragen“ der Kommunikationswissenschaft. In vielfältiger Weise wurde das Konzept bei der Ausgestaltung des Mediensystems in Deutschland bemüht. Sei es in der vielzitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1971, in dem dieses feststellte, die öffentlich-rechtlich verfassten Rundfunkanstalten hätten eine „integrierende Funktion für das Staatsganze“ (vgl. hierzu Saxer, 1990, 718), sei es bei der Einführung des privaten Rundfunks oder in der Diskussion um die Definition eines Funktionsauftrags für die öffentlich-rechtlichen Anbieter im dualen System (vgl. hierzu Bullinger, 1999): Immer wieder taucht — explizit oder implizit — die Vorstellung auf, Massenmedien, vor allem das Fernsehen, förderten den Zusammenhalt der Gesellschaft oder seien sogar für diesen verantwortlich. Diese Annahme einer Integrationsfunktion der Massenmedien hat in der Kommunikationspolitik bis heute einen quasi paradigmatischen Charakter. Wie es um die Integrationsfunktion allerdings bestellt ist, ob sie praktische Wirksamkeit entfaltet, ist, aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht hingegen eine offene Frage, die nicht hinreichend empirisch überprüft wurde.
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