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In der Geschichte des deutschen Parlamentarismus gehört die Wandlung vom konstitutionellen System des Kaiserreiches zum parlamentarischen Regierungssystem der Weimarer Republik zu den einschneidendsten und bekanntesten Veränderungen. Dieser Transformationsprozeß vollzog sich über einige Jahrzehnte und auf verschiedenen Ebenen. Es änderte sich das Verhältnis zwischen Parlament und Wählerschaft durch das Dazwischentreten der nunmehr fest organisierten politischen Parteien; es änderte sich die Rolle des Abgeordneten, die sich vom Typ des mehr oder weniger unabhängigen “Honoratiorenpolitikers” zu dem des in Fraktionen eingebundenen Parteirepräsentanten wandelte; und es änderte sich das Verhältnis zwischen “Legislative” und “Exekutive” insofern, als die Regierung nunmehr auf dem Vertrauen der Parlamentsmehrheit beruhte1, wodurch zugleich das konstitutionelle System der Gewaltentrennung und -kontrolle durch die neue Frontstellung zwischen Regierungsmehrheit und Opposition ersetzt, zumindest überlagert wurde.
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