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Die Frage nach dem Zusammenhang von Organisation und Gesellschaft wird im folgenden Beitrag in einem thematisch begrenzten Problemausschnitt behandelt. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Multireferentialität der Programmierung von Entscheidungen in Organisationen, und zwar im Spezialfall öffentlicher Verwaltungen. Man kann an diesem Beispiel zunächst nur eine recht unspektakuläre Beobachtung machen: Gesellschaftliche Differenzierung kann Referenzen für die Programmierung von Entscheidungen in Organisationen ermöglichen. Organisationen operieren bisweilen mit mehreren solcher Referenzen zugleich. Daraus ergibt sich nun freilich nicht, wie manchmal behauptet wird, ein Argument gegen Theorie gesellschaftlicher Differenzierung, sondern viel eher die Möglichkeit tiefenscharfer Analyse auf der Ebene der Organisationen. Entdifferenzierungstheoretische Positionen benutzen die Beobachtung von Politisierungs-, Verwissenschaftlichungs- oder Verrechtlichungsprozessen in Organisationen vielfach als Argument gegen die These der funktionalen Differenzierung moderner Gesellschaften. Dagegen wird im Folgenden gezeigt, dass man die erwähnten Phänomene gerade mit der differenzierungstheoretischen Unterscheidung von Organisationen und Funktionssystemen besser entschlüsseln kann. Und darin liegt dann vielleicht die paradigmatische Bedeutung der Stellung von öffentlichen Verwaltungen „zwischen“ Recht und Politik.1
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