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ZusammenfassungDie Kommunen sind wie jedermann eingebunden in das Gefüge der Rechtsregeln, mittels derer das Miteinander der Staatsbürger untereinander geregelt ist, mit denen aber auch die Eingriffsrechte des Staates in die Privatsphäre sowie die Leistungspflichten des Staates gegenüber den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft festgeschrieben sind. Für die Kommunen bedeutet dies folgendes:
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