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Jugendhilfe und Jugendarbeit als durch ihre spezifische Adressatengruppe gekennzeichnete Teilbereiche der allgemeinen Sozialarbeit (s. die anschauliche Übersicht bei GERNERT 1973, S. 17) unterliegen wie diese ständigen Veränderungen sowohl im Hinblick auf ihre theoretischen Grundlagen (s. MOLLENHAUER 1964), die zur Verfügung stehenden sowie in einem bestimmten Zeitabschnitt bevorzugten und angewandten Methoden (Gemeinde-, Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe) (s. LATTKE 1962; KOHN-FEUERMANN 1968; SCHÄFERS 1982, S. 174 f.), den rechtlichen Rahmen als auch vor allem hinsichtlich ihrer ökonomischen Gegebenheiten, der organisatorischen Struktur (öffentliche, freie Träger; föderative-zentralistische Gliederung) und der personellen Zusammensetzung. Diese Veränderungen werden einerseits durch Wandlungen der sozialkulturellen Umwelt und der sozio-ökonomischen Bedingungen bewirkt, andererseits liegen ihre Ursachen aber auch in den Aktivitäten der Sozialarbeit und hier der Jugendhilfe selbst. Das ergibt sich aus der besonderen Aufgabe der Jugendhilfe: Sie soll nicht nur im Sinne familienergänzender, -unterstützender und teilweise auch -ersetzender Funktion durch entsprechende Einrichtungen und Veranstaltungen die Integration der jungen Generation in die Gesamtgesellschaft fördern, sondern sie muß auch im Vollzug dieser Verpflichtungen zwangsläufig in diesen Integrations- und Anpassungsprozeß selbst eingreifen.
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