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Unter Streik wird die befristete kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern zur Durchsetzung geforderter Arbeits- und Einkommensverhältnisse verstanden. Zentrale Merkmale des Streiks sind demnach zeitliche Befristung, Kollektivität und Ereignishaftigkeit (Tenfelde/Volkmann 1981: 17), die mit dem Ziel verbunden werden, eine vertraglich festgelegte Übereinkunft (in Deutschland durchweg einen Tarifvertrag) zu erzielen oder gegen spezielle Missstände zu protestieren. Diese Merkmale haben sich in Deutschland wie in vergleichbaren Industriestaaten seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts herausgebildet, wobei ältere Arbeitskampfformen wie Bummelei, Boykott, Dienst nach Vorschrift, kollektiver Arbeitsplatzwechsel, mündliche, schriftliche, kollektive oder individuelle Eingaben sowie Blaumachen weitgehend überholt sind (Schneider 1971). Von Bedeutung sind grundlegende Unterscheidungen zwischen Einzelstreik einzelner Beschäftigtengruppen oder einzelner Betriebe, Flächenstreik ganzer Tarifgebiete, Generalstreik aller Tarifgebiete einer oder mehrer Branchen (außerhalb Deutschlands oft mit politischer Zielsetzung) und Warnstreiks (von einer oder wenigen Stunden zur Unterstützung von laufenden Tarifverhandlungen). Zur Unterscheidung von diesen Streikformen wird die Arbeitseinstellung zur Erlangung geforderter Tarifziele heute auch Erzwingungsstreik genannt (Wagner 1996: 21).
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