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Dreiseitige Kooperationen zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sind fester Bestandteil des deutschen Modells (vgl. Esser/Schroeder 1999: 51ff.). Im Rahmen der Sozialversicherungen ist dies sogar Regulierungsalltag. Sobald solche Arrangements jedoch den Bereich der Lohnfindung tangieren und verschiedene Politikfelder miteinander zu verzahnen versuchen, um sektorübergreifende Lösungsmuster zu erzeugen, haben sie Seltenheitswert und sind im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern nur von begrenzter Dauer und Reichweite (vgl. Hassel 2000: 498ff.). Obwohl die deutschen Tarifträgerverbände alle Merkmale aufweisen, die für eine erfolgreiche korporatistische Handlungsfähigkeit gemeinhin unterstellt warden2, ist es in der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erst zweimal zur Einrichtung einer institutionalisierten tripartistischen Kooperation gekommen, die auch den Bereich der Tarifautonomie tangiert. Zwischen 1967 und 1977 bildete die Konzertierte Aktion den ersten bundesrepublikanischen Versuch, um die Tarifpolitik durch eine freiwillige Verhaltensabstimmung der maßgeblichen Akteure zu beeinflussen. Seit 1998 probiert sich das Bündnis für Arbeit an einer ähnlichen Aufgabe, wenngleich in einem anderen Kontext.
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