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Öffentlichkeit hat wortgeschichtlich mehrere Bedeutungen. Öffentlich meint im 17. Jahrhundert den „staatlichen“ Bereich, der sich von der privaten Sphäre abgrenzt und allmählich zu der von Habermas (1993/1962) beschriebenen „Diskurssphäre des Staatsbürgers“ wird. Ab dem 18. Jahrhundert verweist Öffentlichkeit auf die allgemeine Zugänglichkeit gesellschaftlicher Ressourcen und die Transparenz von Ereignissen. In diesem Sinne impliziert sie einen Anspruch auf Teilhabe an staatlichem und wirtschaftlichem Handeln. Schließlich verbinden sich die Begriffe des Öffentlichen mit dem des Publikums. Dass ein Ereignis vor den Augen des „publicus“, vor dem gemeinen Volk geschieht, macht es zur öffentlichen Angelegenheit (vgl. Hohendahl 2000). Als demokratisches Prinzip wird Öffentlichkeit ursprünglich von den der Aufklärung verpflichteten Geheimgesellschaften vertreten und durchgesetzt, zu denen Frauen keinen Zugang haben (vgl. Ebrecht 1989). So bleiben sie auch aus der bürgerlichen Öffentlichkeit zunächst ausgeschlossen.
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