No open-access location is known for this record yet.
No open-access location is known for this record yet.
In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird seit langem darauf hingewiesen, daß die Kostenrechnung einerseits den Eigenarten des Betriebes angemessen sein soll und daß sie andererseits den jeweils vorherrschenden Rechnungszwecken entsprechen muß. Die vorherrschenden Rechnungszwecke werden dabei ihrerseits von den produktionstechnischen und organisatorischen Eigenarten des Betriebes und von seinen besonderen Marktbedingungen bestimmt. Im einzelnen hängen von Betriebseigenart und Rechnungszweck ab: Umfang und Gliederung des Rechnungsstoffes, die Art der Rechnungsverfahren, die Art der Erfassung und Bewertung der Kostenbestandteile1 [1]. Die Beobachtung, daß heute viele Betriebe auf eine Kostenrechnung und Betriebsabrechnung verzichten oder ihre Betriebsabrechnung im wesentlichen als Selbstzweck und für den Akten-friedhof erstellen, ist vor allem darauf zurückzuführen, daß das aus LSÖ-Zeiten für die Ermittlung des Kostenpreises überkommene Schema sich nur sehr bedingt für die heute im Vordergrund stehenden Kostenrechnungszwecke eignet. Wer zu einer »auswertungsgerechten Kostenreclmung« gelangen will, muß sich daher die Frage vorlegen: Welche Anforderungen stellen die wichtigsten Rechnungszwecke an die Gestaltung der Kostenrechnung? Bei der Beantwortung dieser Frage wollen wir uns im vorliegenden Aufsatz auf die Untersuchung beschränken, wie die Kostenrechnung gestaltet werden muß, wenn sie als Hilfsmittel der Betriebskontrolle und als Hilfsmittel für die Betriebsdisposition dienen soll.
Loading…
Stored only when both papers are in the corpus — 21 citations exist upstream.
Papers that cite the same references — the relational fallback while embeddings are still backfilling.
Imported from OpenAlex (CC0) — nothing here is generated.