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ZusammenfassungDie westeuropäische Integration hat in den letzten fünfzig Jahren zur immer stärkeren Institutionalisierung supranationaler Entscheidungskompetenz in der Europäischen Union geführt. Ein Blick in den Vertrag von Maastricht zeigt, daß bereits heute die EU in einem Umfang zu gemeinschaftlichem Handeln befugt ist, der über die Vorstellungskraft manchen Bürgers hinausgeht. Parallel hierzu läßt sich aus den regelmäßigen Umfragen des EUROBAROMETER ablesen, daß nach Ansicht der Bürger eine Fülle von politischen Aufgaben am besten von der EU übernommen werden sollten. Die Tatsache, daß in der EU eine kollektive Problembearbeitung durch zielgerichtetes öffentliches Handeln stattfindet, durch das allgemeinverbindliche Entscheidungen getroffen werden, läßt es gerechtfertigt erscheinen, von „Regieren“ zu sprechen. Die Anwendung dieses allgemeinen Begriffes von Regieren auf das politische System der EU mag allerdings ungewöhnlich erscheinen, weil der Begriff des Regierens üblicherweise nur bezogen auf den Staat verwendet und dabei ohne weitere Präzisierung mit der Tätigkeit der Regierung verbunden wird. Die politische Integration Westeuropas hat allerdings dazu geführt, daß die Bedingungen, unter denen Regierungen tätig werden und ihre Fähigkeit, im Interesse ihrer Bürger zu „regieren“, sich qualitativ gewandelt haben.
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