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Die Diskussion über die Berliner Verwaltung dreht sich seit ungefähr 100 Jahren um das organisationstheoretische Kernproblem von Zentralisierung und Dezentralisierung. Die Frage nach dem Ausmaß der unbedingt erforderlichen Zentralisierung und der anzustrebenden Dezentralisierung des Verwaltungshandelns in Berlin ist zudem frühzeitig mit der Frage der kommunalpolitischen Steuerungsfähigkeit verbunden worden. Spätestens nach der Reichsgründung im Jahre 1871 wurde die Koordination des Verwaltungshandelns der unterschiedlichen Gebietskörperschaften im Großraum Berlin zum Problem. Besonders kompliziert war die Situation deshalb, weil Berlin — das damals im wesentlichen nur die heutigen Ortsteile Mitte, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Tiergarten, Wedding und Kreuzberg umfasste — mit seiner dynamischen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie der damit verbundenen Bevölkerungsentwicklung mit den anderen Landkreisen im Bezirk Potsdam überhaupt nicht mehr zu vergleichen war, aber trotzdem wie diese behandelt wurde und den „Regierungsbehörden des brandenburgischen Bezirks Potsdam unterstellt“ war (Erbe 1987: 745). Außerdem wurde auch damals schon intensiv über die Stadt-Umland-Problematik diskutiert, weil alle Stadtplanungskonzepte — vor allem jene zur Verkehrs-, Wohnungs- und Grünflächenpolitik — nur dann sinnvoll und erfolgreich sein konnten, wenn sie über die engen Stadtgrenzen Berlins hinausreichten.
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