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Eigentümer ist jemand, der sich etwas angeeignet hat. Eigentum ist eine Form der Aneignung, des Besitzes und der uneingeschränkten Verfügung und Nutzung von „Dingen“. Hegel hat so Eigentum von der bürgerlichen Rechts- und Gesellschaftsordnung her als Sache definiert, durch die die Person sich die Sphäre äußerer Freiheit gibt. Die Sache erhält durch Aneignen, Formieren und Gebrauchen, dadurch, „daß ich meinen persönlichen Willen in sie hineinlege“, erst ihre Wirklichkeit, ihr reelles Sein zugerichteter Natur (Enzykl. § 489).
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