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Einhergehend mit einer stetig fallenden Geburtenziffer und einem Anstieg dauerhaft kinderlos bleibender Frauen und Männer sinkt in der Mehrheit der europäischen Länder der Anteil an Familien kontinuierlich. Das Recht auf Familienplanung (1968 von der UN als Menschenrecht deklariert) zeichnet sich durch den Paradigmenwechsel von der Familienplanung hin zu dem ganzheitlicheren Konzept der reproduktiven Gesundheit und Rechte – einschließlich bewusster Kinderlosigkeit – aus. Auf der Basis zunehmender Kinderlosigkeit wird von der Krise der Familie, von der Familie als Auslaufmodell oder der Aufkündigung des Generationenvertrages gesprochen. Dennoch ist die quantitative Bedeutung familialer Lebensweisen nach wie vor hoch: So lebten im Jahr 2005 in Deutschland, obwohl es unter den EU-Staaten einen besonders geringen Kinderanteil in Haushalten aufweist, mehr als die Hälfte der Bevölkerung in einem Familienhaushalt mit Kindern und 75% aller Kinder unter 18 Jahren wuchsen bei verheirateten Eltern auf (vgl. sozialpolitik-aktuell.de). Das Eltern-Kind-System erweist sich auch unter qualitativen Aspekten als „stabile Achse“, welche in der Regel ein Leben lang bestehen bleibt (Vaskovics 2002: 146), wobei aufgrund steigender Lebenserwartung zunehmend Familien mit weniger Mitgliedern aber mehreren Generationen, so genannte „Bohnenstangenfamilien“, entstehen (Rosenmayr 1996).
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