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ZusammenfassungTrotz aller Unterschiede im Detail haben alle modernen öffentlichen Dienste gemein-same historische Wurzeln, die untrennbar mit dem Auftauchen des demokratischen und republikanischen Ideals sowie mit dem Konzept des Nationalstaates (insbesondere nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815) verbunden sind. Das erste europäische Beamtenrecht entstand im Jahre 1793 im britischen Empire (und wurde zunächst nur in der britischen East India Company umgesetzt) sowie mit dem „Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten” im Jahre 1794. Lange Zeit waren die öffentlichen Dienste mit den jeweiligen Beamtensystemen relativ deckungsgleich. Das Konzept des öffentlich-rechtlichen Beamtenstatus sowie das klassische bürokratische Laufbahnsystem wurden Anfang des 19. Jahrhunderts durch Napoleon in fast alle europäischen Staaten exportiert und dort wiederum an die eigenen Rechts- und Verwaltungstraditionen angepasst. So wurde das öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnis während der französischen Revolution konzipiert, mit dem Ziel, die Beamten an den Staat und das Recht und nicht mehr an die Interessen der Monarchie zu binden. In Bayern wurde das Lebenszeitprinzip erstmals im Jahre 1805 eingeführt.
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