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Im Zuge der deutschen Kolonialisierung der bis dahin slawischen Gebiete westlich der Elbe entstand im 12. und 13. Jahrhundert die Mehrzahl der Brandenburger Dörfer und Städte. Während in den Dörfern meist die Lokatoren, die im Auftrag des Markgrafen bzw. anderer Landes- oder Grundherren die Ansiedlung geleitet hatten, das Dorfschulzenamt übernahmen, gestaltete sich die Entwicklung der inneren Ordnung in den Städten vielschichtiger und komplizierter. Da die neu gegründeten Städte anfänglich verschiedenen Landesherren – den Askaniern, die später die alleinigen Herren der Mark waren, aber auch den Erzbischöfen von Magdeburg, den Wettinern, den Herzögen von Pommern oder Schlesien und anderen Fürsten – unterstanden, waren die Stadtrechte in jener Zeit unterschiedlich ausgestaltet. Eine gewisse Einheitlichkeit entstand, weil neue Städte oft das Recht älterer übernahmen. Ratsverfassungen bildeten sich heraus, nach denen die Herrschaft des Rats die anfängliche Mitbestimmung der Bürgergemeinde ablöste. Die Ratsherrenstellen wechselten innerhalb weniger Familien. Bald kam es deshalb zu Auseinandersetzungen mit den Zünften.
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