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Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches stimmten die Alliierten in dem Ziel überein, der kommunalen Ebene eine Schlüsselrolle bei der Demokratisierung des politischen Lebens Deutschlands einzuräumen. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz, die unter anderem die Prinzipien der Demokratisierung und Dezentralisierung der Staatsorganisation als Leitlinien der Besatzungspolitik deklariert hatten, begannen die Siegermächte bereits 1945 damit, politisch unbelastete Deutsche an der Erfüllung örtlicher Verwaltungsaufgaben zu beteiligen. Die seit 1946 verabschiedeten Landesverfassungen garantierten das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Bereits im ersten Nachkriegsjahr fanden die ersten Kommunalwahlen statt. In den westlichen Teilen des besiegten Deutschlands existierten bereits 1947 funktionsfähige lokale Strukturen. Der Wiederaufbau der kommunalen Selbstverwaltung war so rasch und reibungslos vonstatten gegangen, daß Stammen (1977) die Phase zwischen dem Kriegsende und der ersten Bundestagswahl zu Recht als Blütezeit der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnete. Im Einklang mit den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz entwickelte sich die demokratische Infrastruktur des politischen Lebens in Deutschland von der lokalen Basis her.
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