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Die Verwaltungswissenschaft braucht zur Erfassung der historischen Veränderungen auf ostdeutschem Boden und weiter in den postsozialistischen Ländern Mittel- und Osteuropas eine Konzeption jenseits eingeübter Begriffe wie Verwaltungsreform oder Entwicklungsverwaltung. Um Verwaltungsreformen geht es frühestens in der „zweiten Welle“der Verwaltungspolitik in den neuen Bundesländern. Aspekte der Entwicklungsverwaltung sind nur für jene ehemaligen realsozialistischen Länder relevant, die sich zugleich im Stande eines Entwicklungslandes befinden (König 1986). Für die Verwaltungswissenschaft ist auch der einseitige Ansatz bei den Herrschaftsverhältnissen etwa unter dem Vorzeichen des Regimewechsels nicht zureichend. Daran ändert sich auch nichts, wenn man auf die „Gleichzeitigkeit“der Veränderung des politischen Systems zu liberal-demokratischen Handlungsweisen und des wirtschaftlichen Systems zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen hinweist. Es geht nicht einfach um den gleichzeitigen Wechsel ausdifferenzierter sozialer Teilsysteme. Der Staat war nach marxistisch-leninistischer Doktrin das „Hauptinstrument“zur Realisierung des Sozialismus. Eine seiner Hauptfunktionen war die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. Die Wirtschaft war so Zentralverwaltungswirtschaft, damit Bestandteil der Staatsverwaltung und durch sie dem Willen der nomenklaturistischen Partei unterworfen. Berücksichtigt man diese Dedifferenzierung nicht von vornherein, sind Einrichtungen wie die Treuhandanstalt nur schwer zu verstehen (König 1992; Seibel 1994).
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