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Der erste Versuch der deutschen Geschichte, in der Weimarer Republik den Gedanken der Demokratie mit dem des Sozialstaates zu verbinden, misslang. Unbestimmte Rechtsbegriffe umgrenzten unklar die Voraussetzungen der staatlichen Zwangsschlichtung im Arbeitskampf, die zudem nicht in einem Gesetz, sondern in verschiedenen Verordnungen des Reichsarbeitsministeriums festgelegt waren. Dennoch liegen die Fundamente des heutigen Tarifrechtes und der Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes in der Zeit zwischen 1918 und 1933 - auch wenn sie damals politischen und wirtschaftlichen Erschutterungen ausgesetzt waren. Die staatliche Zwangsschlichtung in der Weimarer Republik entwickelte sich innerhalb einer engen Verknupfung zwischen Arbeitsrecht, Sozialstaatlichkeit und politischer Instabilitat.
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