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Im Laufe der Entwicklung hat sich der Staat auf die unterschiedlichste Art und Weise in die Beziehungen der Tarifparteien eingemischt. Solche Einmischungen sind sowohl direkt als auch indirekt denkbar. Eine indirekte Einmischung liegt vor, wenn die Einmischung des Staates nicht unmittelbar die Tarifpartner betrifft, jedoch davon auszugehen ist, daß die betreffende Maßnahme das Verhalten der Tarifparteien mittelbar beeinflussen wird. Dagegen wird unter einer direkten Einflußnahme jede unmittelbare Interaktion zwischen staatlichen Instanzen und den Tarifpartnern verstanden. Eine indirekte oder mittelbare Beeinflussung liegt beispielsweise vor, wenn das System der sozialen Sicherung verändert oder die aktive Arbeitsmarktpolitik reformiert wird. Denn es ist davon auszugehen, daß durch diese Maßnahmen die Verhaltensweisen der Tarifpartner beeinflußt werden. Von einer direkten oder unmittelbaren Einflußnahme spricht man, wenn sich der Staat mit den Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern „an einen Tisch setzt,“ wie es im Fall der Konzertierten Aktion oder im Bündnis für Arbeit vorgesehen ist. Hier will der Staat aktiv auf das Verhalten der Tarifpartner einwirken.
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