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ZusammenfassungDie letzten zwei Jahrzehnte können als ein Zeitraum gesehen werden, in der sich bedeutsame Wandlungen der Lebensformen der Menschen sowie der kulturell normativen Wertbezüge von Ehe und Familie vollzogen haben. In der deutschen Soziologie etablierte sich seit Mitte der 70er Jahre der Begriff der ‚privaten Lebensformen‘ zur Charakterisierung des Wandels des Zusammenlebens. Der Terminus entwickelte sich einerseits zu einer wissenschaftlichen Kategorie, andererseits fand er immer häufiger in kritischer Auseinandersetzung mit dem Begriff der ‚bürgerlichen Familie‘ sowie mit der damit verbundenen Lebensform in öffentlichen Diskursen Verwendung. Er umschreibt die Struktur der privaten sozialen Beziehungen von Menschen: „Unter Lebensformen werden relativ stabile Beziehungsmuster der Bevölkerung im privaten Bereich verstanden, die allgemein mit Formen des Alleinlebens oder Zusammenlebens (mit oder ohne Kinder) beschrieben werden können (Niemeyer/Voigt 1995: 437). Die Kriterien, die bei der begrifflichen Abgrenzung einer Lebensform Verwendung finden, benennt Zapf (1987: 30): das Vorhandensein eines Haushaltes, die Generationszusammensetzung des Haushaltes, die sozialrechtliche Stellung der Person und des/der etwaigen Partner/in, der Familienstand und die Kinderzahl. ‚Familie‘ ist also ein unterzuordnender Begriff unter die Oberkategorie der ‚privaten Lebensform‘.
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